Plattformarbeit und Crowdworking – Beratung zu algorithmischem Management, Fremdbestimmung und Arbeitnehmerstatus in der digitalen Arbeitswelt.
Plattformarbeit und Crowdworking
Plattformarbeit ist eine der prägendsten Entwicklungen in der modernen Arbeitswelt. Digitale Plattformen organisieren Arbeit über Apps, verteilen Aufträge per Algorithmus und steuern das Verhalten ihrer „Crowd“. Auf den ersten Blick erscheint das flexibel und frei – tatsächlich entstehen aber neue Abhängigkeiten und Formen digitaler Fremdbestimmung.
Besonders ist:
- Algorithmisches Management ersetzt klassische Weisungen. Entscheidungen über Aufträge, Bezahlung oder Bewertungen werden durch Software getroffen.
- Scheinselbstständigkeit ist weit verbreitet: Formal selbstständig, faktisch aber in die Plattformorganisation eingebunden.
- Rechtliche Schutzlücken: Viele Plattformbeschäftigte fallen durch Raster des klassischen Arbeitsrechts, obwohl sie wirtschaftlich abhängig sind.
- Globale Dimension: Plattformen agieren grenzüberschreitend, während Arbeitsrecht national geprägt bleibt.
Gemeinsam mit einer starken Gewerkschaft (IGM), einem stabilen Kläger und dem bekannten Arbeitnehmeranwalt Dr. Rüdiger Helm konnte die „Crowdworker-Entscheidung“ vor dem BAG erstritten werden (BAG Urt. v. 01.12.2020 – 9 AZR 102/20). Ich begleitete dieses Verfahren seit der Berufung vor dem LAG München sehr eng; der Kollege Dr. Helm war der mandatierte Anwalt und gemeinsam konnten wir erreichen: Auch ein Plattformarbeiter kann Arbeitnehmer sein – entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung und die Fremdbestimmung durch das System, nicht die Vertragsüberschrift. Meine erste Anwaltserfahrung startete also vor dem BAG (Danke, Rüdiger).
Seitdem gilt die Entscheidung als Meilenstein: Sie hat den Arbeitnehmerbegriff für die digitale Arbeitswelt geöffnet, etliche Fachaufsätze ausgelöst und mit vielen weiteren Entscheidungen EU- und weltweit auch die Diskussion über die neue EU-Plattformarbeitsrichtlinie befeuert.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Gewerkschaften bei allen Fragen rund um Plattformarbeit – von Statusverfahren über Kündigungsschutz bis zu kollektivrechtlichen Gestaltungen.
Weiterführende Informationen bietet meine Dissertation und ergänzend meine Referenzen.
