Werdegang
- Studium Freie Universität Berlin (Schwerpunktbereich: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht)
- Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen bei der Senatsverwaltung, internationaler Wirtschaftskanzlei SALANS (wissenschaftliche Nebentätigkeit und Anwaltsstation), Sozialgericht Berlin
- Verwaltungsjuristin bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (wie einst Franz Kafka, man ist gerne in guter Gesellschaft)
- Promotion Universität Bremen bei Prof. Dr. Wolfgang Däubler (www.daeubler.de) Thema: Crowd Work und Plattformökonomie – eine arbeitsrechtliche Fallstudie (Open Access beim Nomos Verlag https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/crowd-work-und-plattformoekonomie-id-98821/) Die Arbeit war Argumentationsgrundlage auf Klägerseite für die sog. „Crowd-Worker-Entscheidung“ des Bundesarbeitsgerichts vom 01.12.2020 – 9 AZR 102/20. Frau Dr. Schneider-Dörr war eine der Vertreterinnen im Prozess vor dem BAG.
- Promotionsstipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung
Zahlreiche Vorträge und Schulungen zu den Themen Arbeitsrecht, Plattformökonomie und Digitalisierung.