Aus Überzeugung auf der Seite der Belegschaft, der Betriebsräte und Gewerkschaften.
Beratung Kollektives Arbeitsrecht – Betriebsrat und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Beratung im kollektiven Arbeitsrecht
Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Grundlage wirksamer Mitbestimmung – und entfaltet seine Wirkung erst, wenn Betriebsräte ihre Rechte konsequent nutzen. Sehr viele Arbeitgeber respektieren und schätzen die betriebliche Mitbestimmung. Die geschuldete „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ ist nicht nur ein Sonntagssatz, sondern gelebte Realität. Es geht mir daher nicht um Streit und wie ich möglichst viel davon produziere. Ganz im Gegenteil. Mir geht es darum, dort, wo es funktioniert, zu begleiten. Leider gibt es auch die negativen Beispiele: Widerstände bei der Wahl von Betriebsräten, Streit über Freistellungen, Arbeitsmittel oder die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten. In diesen Fällen ist der Betriebsrat nicht ohne Rechte – er darf sich juristische Unterstützung holen, sofern sie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Das sagt im Wesentlichen § 80 Abs. 3 BetrVG. Auch über § 40 BetrVG kann der Betriebsrat gegebenenfalls rechtlichen Beistand erlangen. In beiden Fällen trägt das Unternehmen die Kosten des rechtlichen Sachverstands bzw. der anwaltlichen Begleitung. Welcher Fall der Kostentragung bei Ihrem Gremium greift, klären wir im Einzelfall. Es kommt immer darauf an, wie der Fall gelagert ist. Ich unterstütze bei der Beschlussfassung und gebe vorab Starthilfe – das gehört für mich dazu.
Zusammenfassend unterstütze ich Betriebsräte, ihre Handlungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen – von Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen bis hin zur Einigungsstelle. Dabei stellen sich immer wieder zentrale Fragen:
- Gibt es zu den wesentlichen und wichtigen mitbestimmungspflichtigen Themen (§ 87 BetrVG) wirksame Betriebsvereinbarungen?
- Macht der Betriebsrat von seinen Initiativrechten Gebrauch, wo verbesserungsbedürftige und -fähige Zustände existieren?
- Wird die Einigungsstelle angerufen, wenn Verhandlungen scheitern?
Darüber hinaus berate ich bei wichtigen Themen wie der Mitbestimmung in Krisenzeiten.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt der Mitbestimmung besondere Bedeutung zu. Geht es um Personalabbau, Betriebsänderungen oder Standortschließungen, stehen Betriebsräte und Gewerkschaften vor großen Herausforderungen.
Meine Beratung umfasst insbesondere:
- Interessenausgleich – Verhandlungen über Alternativen zu Entlassungen, Gestaltung von Abbaukonzepten und Sicherung von Beschäftigung.
- Sozialplan – Durchsetzung fairer Ausgleichs- und Abmilderungsleistungen wie Abfindungen, Qualifizierungsmaßnahmen oder Transfergesellschaften.
- Transparenz und Einflussnahme – Einfordern frühzeitiger Informationen, Begleitung von Verhandlungen und Nutzung aller Beteiligungsrechte.
- Rechtssicherheit – Unterstützung bei der Ausgestaltung der Verhandlungen und Verträge.
Ziel ist es, Nachteile für die Beschäftigten zu minimieren, faire Übergänge zu schaffen und gleichzeitig Zukunftsperspektiven zu sichern.
Beratung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat
Seit der Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) 1976 sind Arbeitnehmervertreter in großen Unternehmen fest im Aufsichtsrat verankert. Dort nehmen sie Einfluss auf strategische Entscheidungen, überwachen die Unternehmensleitung und wahren die Interessen der Belegschaft.
Die Mitbestimmung hat sich in der Praxis bewährt, steht aber auch immer wieder vor Herausforderungen: rechtliche Umgehungsversuche, komplexe Wahlverfahren, internationale Konzernstrukturen oder neue Anforderungen wie Geschlechterquoten. Hinzu kommt, dass die Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat zwar paritätisch besetzt ist, die Anteilseigner aber durch das Doppelstimmrecht des Vorsitzenden und durch Satzungsgestaltungen häufig ein Übergewicht behalten.
Meine Beratung unterstützt Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat insbesondere bei:
- Wahlen und Statusverfahren – rechtssichere Durchführung von Aufsichtsratswahlen, Prüfung der Mitbestimmungspflicht und Begleitung von Statusverfahren nach §§ 97 ff. AktG.
- Rechte und Pflichten im Mandat – Fragen der Verschwiegenheit, Informationsrechte und Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
- Umgehung und Mitbestimmungsvermeidung – rechtliche Durchsetzung gegen Strategien zur Aushöhlung der Mitbestimmung, etwa durch SE-Gründungen oder ausländische Rechtsformen.
- Beteiligungsverfahren im Rahmen von SE-Umwandlungen – Verhandlung und rechtliche Begleitung in besonderen Verhandlungsgremien, Sicherung der Mitbestimmungsrechte bei der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE).
- Mitwirkung im Aufsichtsrat – Vorbereitung auf Ausschussarbeit, Durchsetzung von Einflussmöglichkeiten und Unterstützung bei Konflikten mit Anteilseignervertretern.
Ziel ist es, die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat zu stärken, ihre Mitwirkungsrechte wirksam auszugestalten und so die Interessen der Beschäftigten auch auf Unternehmensebene durchzusetzen.
Beratung im Individualarbeitsrecht
Wenn das Arbeitsverhältnis auf dem Spiel steht, ist schnelle und kompetente Unterstützung entscheidend. Ob Kündigung oder Angebot eines Aufhebungsvertrags – Arbeitnehmer*innen sollten ihre Rechte genau kennen, bevor sie reagieren.
Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht:
- Kündigungsschutzklagen – Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen, fristgerechte Klageerhebung und gerichtliche Durchsetzung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses oder einer Abfindung.
- Aufhebungsverträge – rechtliche Bewertung von angebotenen Verträgen, Verhandlung von Abfindungen, Regelungen zu Zeugnis, Freistellung oder Bonuszahlungen sowie Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
- Prüfung von Kündigungsgründen – ob verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt: Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Klage und die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung.
- Begleitung im Prozess – Vertretung vor Gericht und taktische Beratung über Chancen, Risiken und realistische Vergleichslösungen.
Ziel ist es, unberechtigte Kündigungen abzuwehren, faire Bedingungen auszuhandeln und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern.

